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Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen ist anstrengend und erfordert persönlichen Einsatz. Wer das leistet braucht Zeiten zur eigenen Regeneration.
Deshalb haben Sie Anspruch auf Ersatzpflege – für einen längeren Erholungsurlaub, aber auch zur stunden- oder tageweisen Entlastung bei Abwesenheit oder auch bei Erkrankung der pflegenden Person.
In diesen Fällen können wir die häusliche Pflege übernehmen oder in unserer Tagespflegeeinrichtung erweitert erbringen. Die Kostenübernahme erfolgt in Abstimmung mit und durch die Pflegekasse.
Übrigens: Wenn Leistungen der Urlaubs- und Verhinderungspflege beansprucht werden, wird das Pflegegeld ggf. ganz oder teilweise weitergezahlt.
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