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Ob Kochen, Brettspiele oder Behördengänge: Betreuungsdienste unterstützen in Dingen, die Pflegebedürftige oft nicht mehr alleine bewältigen können und verschaffen Angehörigen kleine Auszeiten vom Pflegealltag.
Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden, können Entlastungs- und Betreuungsleistungen bis zu einem Wert von 125 € pro Monat in Anspruch nehmen.
Diese Leistungen umfassen:
• Zeit zum Zuhören und für Gespräche
• Vorlesen und gemeinsam Musik hören
• Brett- oder Würfelspiele spielen
• gemeinsames Kochen und Backen
• Balkonkästen bepflanzen und die Wohnung verschönern
• Wohnungsreinigung
• Unterstützung bei schriftlichen oder behördlichen Angelegenheiten
sowie Begleitung außer Haus:
• Spaziergänge im Kiez und/oder Einkaufsbummel
• Besuch im Café, Eis essen, Bibliotheks- oder Museumsbesuche, Gottesdienstbesuch
Übrigens: Nicht genutzte Beträge können angespart und später (bis zum 30. Juni des Folgejahres) genutzt werden.
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